Haftet die Behörde, wenn sie meinen Antrag verschleppt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Verlangen nach einer Entscheidung innerhalb von 14 Tagen wäre unter den hier gegebenen Umständen als Überspannung der Entscheidungspflicht (in zeitlicher Hinsicht) anzusehen.OGH 1 Ob 292/03b, 10.02.2004
- Innerhalb welcher Frist eine Behörde über einen bestimmten Antrag zu entscheiden hat, ist regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig.OGH 1 Ob 292/03b, 10.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049704 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 14 Os 7/26z, 19.05.2026
Genannte Normen
AVG §73; AHG §1 Ca; AHG §1 Cc; AHG §1 H
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dann verlieren Sie Ihren Anspruch endgültig, ohne dass auch nur eine unklagbare Restforderung bleibt. Die Frist von einem Jahr beginnt mit der formellen Rechtskraft der Scheidung und wird vom Gericht von Amts wegen beachtet. Sie dient dazu, die Vermögensverhältnisse rasch zu klären.
Entscheidend ist allein, welchen Schaden Sie selbst erleiden würden, wenn die beantragte einstweilige Verfügung nicht erlassen wird. Es genügt nicht, dass Ihnen der behauptete Anspruch bis zum Ende des Hauptverfahrens vorenthalten bleibt. Es muss darüber hinaus ein konkreter Schaden drohen.