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Haftet die Behörde, wenn sie meinen Antrag verschleppt?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller, Bürger, Unternehmer
Eine Behörde hat sechs Monate Zeit, aber das ist nur die äußerste Grenze. Sie muss so früh wie möglich entscheiden. Verzögert sie ohne triftigen Grund, kann darin ein Verschulden liegen, für das der Staat einzustehen hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Frist des § 73 AVG von sechs Monaten ist eine Höchstfrist; schon in der Verzögerung der ehestmöglich zu treffenden Entscheidung ohne triftige Gründe innerhalb dieser Frist kann Verschulden und damit amtshaftungsbegründendes Unterlassen des Organes gelegen sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049704 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AVG §73; AHG §1 Ca; AHG §1 Cc; AHG §1 H

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Jahresfrist für den Aufteilungsantrag

Dann verlieren Sie Ihren Anspruch endgültig, ohne dass auch nur eine unklagbare Restforderung bleibt. Die Frist von einem Jahr beginnt mit der formellen Rechtskraft der Scheidung und wird vom Gericht von Amts wegen beachtet. Sie dient dazu, die Vermögensverhältnisse rasch zu klären.

günstig für Antragsgegner Unwiederbringlicher Schaden bei einstweiliger Verfügung

Entscheidend ist allein, welchen Schaden Sie selbst erleiden würden, wenn die beantragte einstweilige Verfügung nicht erlassen wird. Es genügt nicht, dass Ihnen der behauptete Anspruch bis zum Ende des Hauptverfahrens vorenthalten bleibt. Es muss darüber hinaus ein konkreter Schaden drohen.

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