Zum Inhalt springen

Kann ich vom Vorauszahlungskauf zurücktreten?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Käufer, Unternehmer
Ja, in zwei Fällen. Zahlen Sie als Verbraucher den Kaufpreis in Teilbeträgen im Voraus, dürfen Sie zurücktreten, wenn die Ware nur durch eine Erklärung der Vertragspartner bestimmbar ist oder wenn der Preis nicht nach den Preisverhältnissen bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Dieses Rücktrittsrecht besteht, solange der Vertrag nicht von beiden Seiten vollständig erfüllt ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 16.03.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

§ 27 KSchG räumt dem Käufer bei Vorauszahlungskäufen, bei denen der Käufer den Kaufpreis in Teilbeträgen vorauszuzahlen hat, dann ein Rücktrittsrecht ein, wenn entweder die Ware bloß durch Erklärung der Vertragspartner bestimmbar (1. Fall) oder der Preis nicht nach den Preisverhältnissen zur Zeit der Vertragsschließung festgelegt ist (2. Fall). Dieses Rücktrittsrecht besteht bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Rücktritt bei Zahlungsverzug im Verbrauchervertrag

Zahlen Sie trotz Mahnung längere Zeit nicht, ist der Rücktritt vom Vertrag der klassische Fall einer Vertragsauflösung. Auch bei einem Vertrag mit Verbrauchern darf der Rücktritt an mildere Voraussetzungen geknüpft werden als die vorzeitige Fälligstellung aller Raten. Das verstößt weder gegen das Gesetz noch gegen die guten Sitten.

günstig für Unternehmer Rücktritt bei überschrittenem Kostenvoranschlag

Auch wenn ein Kostenvoranschlag mit Gewährleistung für seine Richtigkeit vereinbart wurde, kann der Unternehmer Mehrkosten verlangen, die auf Umstände aus Ihrem Bereich zurückgehen. Ein Rücktrittsrecht steht Ihnen als Besteller in diesem Fall nicht zu. Dasselbe gilt beim Kostenvoranschlag ohne Gewährleistung.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rücktritt beim Vorauszahlungskauf
Vertragsrecht · Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers
Vertragsrecht · Verbraucherschutz beim Verkauf an Unternehmer
Vertragsrecht · Vorauszahlung des Verbrauchers
Vertragsrecht · Rücktritt beim drittfinanzierten Geschäft