Zählt es, wenn nur mein Vorgesetzter von dem Vorfall wusste?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Kenntnis eines sonstigen Vorgesetzten reicht hingegen nicht.OGH 8 ObA 57/18t, 24.09.2018
- Die Kenntniserlangung eines Entlassungsgrunds durch den Arbeitgeber ist auch dann anzunehmen, wenn diese durch einen vorgesetzten Arbeitnehmer (leitenden Angestellten) erfolgt, der allerdings nicht selbst zur Entlassung berechtigt ist.OGH 9 ObA 71/08v, 05.06.2008
- Die Kenntnis des bloß unmittelbaren Vorgesetzten (Leiter der Buchhaltung) reicht daher nicht.OGH 9 ObA 61/98f, 01.04.1998
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 75/89, 10.05.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 28.
- OGH 6 Ob 124/25s, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 76/24b, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 35/24s, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 52/24y, 23.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 109/23d, 14.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 57/20w, 18.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 57/18t, 24.09.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 54/18h, 28.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Pflicht, sofort zu entlassen, darf nicht überspannt werden. Wurde ein Mitarbeiter sofort nach Bekanntwerden des Vorwurfs vom Dienst freigestellt und rund drei Wochen später entlassen, war die Entlassung rechtzeitig.
Nein. Sofort erklärt werden muss nur die Entlassung selbst, nicht ihre Begründung. Nennt Ihr Arbeitgeber dabei einen unrichtigen Grund, bleibt die Entlassung dennoch wirksam, wenn er im Prozess einen tragfähigen Grund nachweist.