Verliere ich mein Recht zur sofortigen Vertragsauflösung durch langes Zuwarten?
betrifft Mieter, Vermieter
Ja, das ist möglich. Wer sein Recht, den Mietvertrag sofort aufzulösen, längere Zeit grundlos nicht ausübt, kann es verlieren, weil dieses Verhalten als Verzicht gedeutet werden kann. Die Gerichte legen dafür aber besonders strenge Maßstäbe an.
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Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.06.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Das Recht, die Vertragsauflösung nach §§ 1117, 1118 ABGB geltend zu machen, kann durch grundlose Nichtausübung während längerer Zeit verloren gehen, weil dieses Verhalten als Verzicht gedeutet werden kann. An die Annahme eines solchen Verzichtes sind besonders strenge Maßstäbe anzulegen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 82/18v, 25.06.2018
Im Gesetz
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