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Muss mein Verfahren warten, bis der EuGH anderswo entscheidet?

betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte, Unternehmer
Wenn ein Gericht dem Europäischen Gerichtshof eine Frage vorlegt, muss ein anderes Gericht sein Verfahren deswegen nicht unterbrechen oder aussetzen. Das gilt auch dann, wenn dort dieselbe Rechtsfrage zu beurteilen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Das Ersuchen eines Gerichtes um Vorabentscheidung des EuGH nach Art 234 EG begründet keine Unterbrechungspflicht oder Aussetzungspflicht eines anderen Gerichtes, das dieselbe Rechtsfrage wie das Anfragegericht zu beurteilen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Im Gesetz

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