Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 10 Ob 39/24v
Worum es ging: Muss ich die Umsatzsteuer im Schadenersatz zurückzahlen?
Fachgebiete laut RIS: Schadenersatz nach Verkehrsunfall
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Der Ersatzpflichtige muss den Schaden zunächst samt Umsatzsteuer zahlen, ohne dass es auf einen möglichen Vorsteuerabzug ankommt. Kann der Geschädigte diesen Betrag später als Vorsteuer abziehen, steht dem Ersatzpflichtigen dafür ein eigener Rückersatzanspruch in dieser Höhe zu.
Wird Ersatz für eine Sache oder eine Leistung zugesprochen, behandelt das Gericht die Umsatzsteuer nicht gesondert. Es entscheidet auch nicht die steuerliche Vorfrage, ob der Ersatzberechtigte die Steuer als Vorsteuer zurückbekommen könnte. Das gilt für Schadenersatz ebenso wie für den Ersatz von Prozesskosten.
Der Oberste Gerichtshof ist nicht daran gebunden, wie das Berufungsgericht die Zulässigkeit beurteilt hat. Er bezieht in seine Prüfung auch die übrigen Rechtsfragen ein, die Sie in Ihrem Rechtsmittel angesprochen haben, weil Sie darin nicht beschränkt sind.
Stellen sich in Ihrem Verfahren dieselben Auslegungsfragen zum Unionsrecht wie in einem bereits beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren, kann das Gericht Ihr Verfahren bis zu dessen Entscheidung unterbrechen. Das ist sinnvoll, weil diese Entscheidung allgemein wirkt und auch auf andere Fälle anzuwenden ist.
Der Oberste Gerichtshof nimmt Ihr Rechtsmittel nur an, wenn eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung offen ist. Diese Voraussetzung muss noch zu jenem Zeitpunkt bestehen, in dem er entscheidet. Wurde die Frage inzwischen in einer anderen Entscheidung geklärt, wird Ihr Rechtsmittel zurückgewiesen.
Für die Zulässigkeit Ihres Rechtsmittels kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem der Oberste Gerichtshof entscheidet. Hat er das Rechtsproblem in der Zwischenzeit schon in mehreren Entscheidungen beantwortet, liegt keine erhebliche Rechtsfrage mehr vor und Ihr Rechtsmittel ist unzulässig.
Wenn ein Gericht dem Europäischen Gerichtshof eine Frage vorlegt, muss ein anderes Gericht sein Verfahren deswegen nicht unterbrechen oder aussetzen. Das gilt auch dann, wenn dort dieselbe Rechtsfrage zu beurteilen ist.
Wie die Feststellungen in einem Urteil im Einzelfall zu verstehen sind, ist in der Regel keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Sie können damit deshalb meist nicht an das Höchstgericht herantreten.
Hätten Sie das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft, können Sie es Zug um Zug gegen Rückzahlung zurückgeben. Sie können stattdessen auch den Minderwert verlangen. Das Gericht setzt diesen nach freier Überzeugung zwischen fünf und fünfzehn Prozent des gezahlten und angemessenen Kaufpreises fest und darf dafür ein angebotenes Gutachten übergehen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Salzburg, 06.02.2024, 6 Cg 125/22v-28
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 13.05.2024, 2 R 46/24h-33
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1311 ZPO § 273 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
49 Absätze, 14.072 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.12.2024
Geschäftszahl
10Ob39/24v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Nowotny als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Schober, Dr. Annerl und Dr. Vollmaier und die Hofrätin Dr. Wallner-Friedl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S* GmbH, *, vertreten durch die Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagte Partei M* AG, *, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 19.923,23 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 13. Mai 2024, GZ 2 R 46/24h-33, mit dem das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 6. Februar 2024, GZ 6 Cg 125/22v-28, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
1. Die Revision wird zurückgewiesen.
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