Zählt eine Angabe aus dem Inserat zum Vertragsinhalt?
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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Frei erfundenes Baujahr eines Wohnobjektes in einem Inserat.OGH 2 Ob 176/10m, 22.06.2011
- Bei einem Zeitungsinserat sind beide Voraussetzungen erfüllt. Dasselbe gilt, wenn das Inserat von einer Internetplattform abrufbar ist.OGH 2 Ob 176/10m, 22.06.2011
- Dabei ist nicht entscheidend, ob das Kriterium der Öffentlichkeit eine Äußerung verlangt, die sich aus der Sicht des Erwerbers an einen individuell nicht abgegrenzten Personenkreis richtet, oder ob es ausreicht, dass die Äußerung an eine größere Anzahl von Personen gerichtet ist.OGH 2 Ob 176/10m, 22.06.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 77/23i, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 40/21z, 20.04.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 871
- ABGB § 922 · Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurden Sie durch Angaben des Herstellers in einen Irrtum geführt, können Sie sich deswegen gegenüber dem Verkäufer nicht auf die Regeln über den Irrtum stützen. Der Verkäufer muss für einen solchen vom Hersteller veranlassten Irrtum nicht einstehen, wenn er ihn selbst nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.
Nein. Wurde in der Vertragsurkunde absichtlich ein niedrigerer Betrag angegeben, um die Steuerbehörde zu täuschen, bleibt das Geschäft mit dem tatsächlich vereinbarten Entgelt gültig. Was Sie über den beurkundeten Betrag hinaus geleistet haben, können Sie nicht zurückfordern.