Wer trägt das Risiko, wenn das ausländische Recht unklar bleibt?
betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer
Das Gericht muss ausländische Rechtsvorschriften von Amts wegen erforschen. Sie trifft dabei keine Beweislast, Sie sollen dem Gericht aber helfen. Kommen Sie einem Auftrag dazu nicht nach, hat das für Sie keine unmittelbaren Nachteile.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (66 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Das Gericht hat die ausländischen Rechtssätze von Amts wegen zu erforschen, wobei allerdings die Parteien dem Gericht hiebei Beihilfe zu leisten haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ): Der Gegner des Entführers hat zu behaupten, dass er gegen eine nicht rechtskräftige ausländische Entscheidung iSd § 111e AußStrG ein Rechtsmittel oder einen sonstigen Rechtsbehelf erhoben hat und dass diesen nach dem ausländischen Verfahrensrecht aufschiebende Wirkung zukommt.OGH 6 Ob 143/18z, 26.09.2018
- Da das fremde Recht nicht als Tatsache gewertet wird; so schon 10 Ob 96/04x, 4 Ob 122/06d.OGH 3 Ob 45/18s, 14.08.2018
- Die Überprüfung und Beurteilung der vorliegenden Ermittlungshilfen ist ein Akt der rechtlichen Beurteilung.OGH 3 Ob 45/18s, 14.08.2018
- Sämtliche im Sinn des § 4 Abs 1 IPRG eingeholten Auskünfte, somit auch von einer Partei vorgelegte Rechtsgutachten unterliegen der freien Überprüfung durch das Gericht.OGH 6 Ob 247/12k, 06.06.2013
- Zulässige Hilfsmittel sind auch die Mitwirkung der Beteiligten, Auskünfte des Bundesministeriums für Justiz und Sachverständigengutachten. Wie sich der Richter diese notwendige Kenntnis des fremden Rechts verschafft, liegt in seinem Ermessen.OGH 4 Ob 232/07g, 08.04.2008
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Mangelt es an der Ermittlung des fremden Rechts durch die Vorinstanzen, die nach § 4 Abs 1 IPRG von Amts wegen durchzuführen ist, so liegt darin ein Verfahrensmangel besonderer Art, der dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung zu unterstellen ist und zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen führt.OGH 6 Ob 309/01m, 20.06.2002
- Erbringt der Kläger die notwendigen Bescheinigungen nicht, so hat das Gericht das fremde Recht von Amts wegen zu ermitteln, sofern dies ohne weitwendige Nachforschungen und innerhalb eines dem Zweck des Sicherungsverfahrens angemessenen und damit kurzen Zeitraums möglich ist. Gelingt es dem Gericht nicht, das fremde Recht zu ermitteln, so ist gemäß § 4 Abs 2 IPRG österreichisches Recht anzuwenden.OGH 4 Ob 272/99z, 19.10.1999
- Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht nicht unbeschränkt, sondern ist von der Dringlichkeit des einzelnen Falles abhängig.OGH 10 Ob 2433/96h, 13.12.1996
- Die Nichtbefolgung der Ermittlungspflicht durch den Richter kann aber vom Instanzgericht entweder durch eigene Ermittlung oder durch Zurückweisung mit Ermittlungsauftrag an das Erstgericht behoben werden.OGH 7 Ob 626/95, 08.11.1995
- Daher keine Verletzung des Neuerungsverbots bei Vorlage von Erkenntnisquellen im Rechtsmittelverfahren.OGH 8 Ob 530/84, 21.02.1985
- Ausländisches Recht ist auf eine überprüfbare Art zu ermitteln.OGH 2 Ob 229/82, 21.12.1982
- Das Gericht braucht die Erkenntnisquellen aus denen es das fremde Recht ermittelt, den Parteien vor der Anwendung zum Zweck einer Stellungnahme nicht mitteilen.OGH 4 Ob 536/80, 18.09.1980
- Bei einer einstweiligen Verfügung muss der Antragsteller aber bereits dem Erstgericht auch die rechtlichen Grundlagen seines Anspruches bescheinigen (anzuwendendes ausländisches Recht).OGH 4 Ob 334/72, 12.09.1972
- Die Nichtbefolgung allfällig hiezu erteilter Aufträge bleibt sanktionslos; die Parteien trifft auch keine Beweislast.OGH 4 Ob 651/71, 22.02.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045163 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 66.
- OGH 8 ObA 1/26v, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 45/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 50/24g, 26.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 58/24x, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 191/23a, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 33/19p, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 152/16y, 22.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Ermittlung ausländischen Rechts
Verfahrensrecht · Grenzen der Ermittlung ausländischen Rechts
Verfahrensrecht · Vorbringen zum ausländischen Recht
Verfahrensrecht · Anwendbares Recht bei Auslandsbezug
Verfahrensrecht · Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht