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Wer trägt das Risiko, wenn das ausländische Recht unklar bleibt?

betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer
Das Gericht muss ausländische Rechtsvorschriften von Amts wegen erforschen. Sie trifft dabei keine Beweislast, Sie sollen dem Gericht aber helfen. Kommen Sie einem Auftrag dazu nicht nach, hat das für Sie keine unmittelbaren Nachteile.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (66 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Das Gericht hat die ausländischen Rechtssätze von Amts wegen zu erforschen, wobei allerdings die Parteien dem Gericht hiebei Beihilfe zu leisten haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045163 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 66.

Im Gesetz

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