Erkenne ich den Kontostand an, wenn ich nicht widerspreche?
günstig für Bankkunde betrifft Bankkunden, Konsumenten, Banken
Widersprechen Sie einem Rechnungsabschluss der Bank nicht rechtzeitig, gilt der Saldo zwar als anerkannt, im Regelfall aber nur als Bestätigung des Standes. Sie können später immer noch einwenden, dass einzelne Posten unrichtig waren. Endgültig gebunden sind Sie nur, wenn damit tatsächlich ein ernstlicher Streit oder Zweifel beigelegt werden sollte.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Wird die von Punkt 10 der AGBKr geforderte fristgebundene Reklamation gegen Rechnungsabschlüsse unterlassen, so kommt dem hiedurch bewirkten Saldoanerkenntnis im Regelfall nur deklarative Wirkung zu; ein konstitutives Anerkenntnis ist nur dann anzunehmen, wenn damit im konkreten Fall in der Tat ein ernstlicher Streit (oder Zweifel) beigelegt werden sollte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Bekanntgabe des Saldos wird im Regelfall nur deklarative Wirkung zugemessen.OGH 9 Ob 9/17i, 20.04.2017
- Hier: Unterlassen einer Reklamation gegen die übermittelten Salden der getätigten Optionsgeschäfte.OGH 2 Ob 62/04p, 20.02.2006
- Aus der unterlassenen Reklamation gegen die übermittelten Salden kann daher jedenfalls kein Anerkenntnis der von der beklagten Partei verrechneten Zinsen abgeleitet werden.OGH 6 Ob 172/05w, 16.02.2006
- Im Streitfall kann nach dem festgestellten Sachverhalt nicht unterstellt werden, dass zwischen den Parteien ein ernstlicher Streit oder Zweifel über die Berechtigung der vorgeschriebenen Kreditzinsen bestand; das wiederholte Verlangen der Kläger nach einer Zinsenherabsetzung reicht dazu nicht aus. In der widerspruchslosen Entgegennahme von Kontomitteilungen, Saldenfeststellungen und Abrechnungen durch die Kläger kann daher kein konstitutives Anerkenntnis liegen.OGH 4 Ob 73/03v, 24.06.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115012 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 8 ObA 122/20d, 28.01.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 126/17p, 20.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Schweigen zum Kontoauszug
Vertragsrecht · Bindung an ein Schuldanerkenntnis
Vertragsrecht · Frist zur Beanstandung des Kontoabschlusses
Vertragsrecht · Bloße Bestätigung einer Schuld
Vertragsrecht · Verbindliches Anerkenntnis einer Forderung