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In welchem Verfahren fordere ich Kosten vom anderen Miteigentümer?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Rechnet ein verwaltender Miteigentümer ab, ergibt sich daraus ein Anspruch auf den anteiligen Aufwand für die Lasten der gemeinsamen Liegenschaft gegen die anderen Miteigentümer. Über diesen Streit wird im vereinfachten Antragsverfahren entschieden, nicht mit einer gewöhnlichen Klage.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Der aus der Abrechnung des verwaltenden Miteigentümers resultierende Ersatzanspruch betreffend den anteiligen Aufwand der mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Liegenschaft unmittelbar zusammenhängenden Lasten gegenüber einem anderen Miteigentümer ist eine im Verfahren außer Streitsachen zu entscheidende Streitigkeit iSd § 838a ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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