Zum Inhalt springen

Muss ich als Arbeitnehmer den Dienstgeberbeitrag mittragen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die der Arbeitgeber zu tragen hat und nicht Sie. Auch den Zuschlag zu diesem Beitrag schuldet der Arbeitgeber.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer zu tragen hat. Auch den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag schuldet der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

FamLAG §41; FamLAG §43; HKG §57 Abs4; WKG §122 Abs7; WKG §122 Abs8

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung samt einbehaltener Lohnsteuer

Wird eine Zahlung des Arbeitgebers rückabgewickelt, weil der Grund dafür weggefallen ist, zählt auch die damals einbehaltene und abgeführte Steuer zu Ihrem Vorteil. Der Arbeitgeber kann daher auch diesen Betrag zurückverlangen. Sie können die Rückzahlung in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

günstig für Arbeitgeber Lohnsteuer und Rückgriff des Arbeitgebers

Ja. Schuldner der Lohnsteuer sind Sie selbst; Ihr Arbeitgeber behält sie nur ein und führt sie an das Finanzamt ab. Zahlt er eine solche Steuer für Sie, tritt er in die Rechte des Finanzamts ein und kann den Betrag von Ihnen zurückverlangen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Weiter Entgeltbegriff im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht · Beweislast für anderweitigen Verdienst
Arbeitsrecht · Zuweisung leichterer Arbeit
Arbeitsrecht · Umfang des Entgeltbegriffs
Arbeitsrecht · Beweislast beim Entlassungsgrund