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Kann ich in meiner Insolvenz gegen den Insolvenzverwalter vorgehen?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter
Ja, in diesem Punkt. Wenn Sie behaupten, dass die Masse durch ein strafbares Verhalten des Insolvenzverwalters oder anderer Organe des Verfahrens geschmälert wurde, können Sie selbst die Bewilligung einer Streitanmerkung im Grundbuch beantragen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Der Gemeinschuldner ist berechtigt, die Bewilligung der Streitanmerkung nach § 66 GBG zu beantragen, wenn er eine Schmälerung der Masse durch ein strafbares Verhalten des Masseverwalters oder anderer Organe des Konkursverfahrens behauptet.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Grundbuchsperre in der Insolvenz

Nein. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Grundbuch für solche Eintragungen gesperrt, und der Insolvenzverwalter darf nicht einwilligen. Es hilft Ihnen nicht, dass der Vertrag längst errichtet und die Liegenschaft schon übergeben war.

günstig für Gläubiger Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

Ja. Seine Haftung ist nicht bloß nachrangig; Sie müssen also nicht zuerst versuchen, aus der Masse Befriedigung zu erlangen. Sie können sich wahlweise an ihn halten, wenn ihn ein Verschulden trifft.

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