Werden mehrere Äußerungen einzeln oder zusammen beurteilt?
günstig für Betroffener betrifft Konsument, Unternehmer, Beleidigte, Beleidiger
Stehen mehrere rufschädigende Behauptungen inhaltlich in engem Zusammenhang, obwohl sie zu verschiedenen Zeiten fielen, kommt es auf den Gesamteindruck an. Maßstab ist ein gedachter Empfänger, dem alle diese Äußerungen bekannt geworden sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Bei zeitlich auseinanderfallenden, inhaltlich aber in engem Zusammenhang stehenden rufschädigenden Tatsachenbehauptungen (§ 1330 Abs 2 ABGB) ist der Bedeutungsinhalt nach dem in einer Gesamtschau vermittelten Eindruck entscheidend. Beurteilungsmaßstab ist ein fiktiver Mitteilungsempfänger, dem alle Äußerungen zur Kenntnis gelangt sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- §§ 1, 11 UWG.OGH 4 Ob 177/18k, 23.10.2018
- Bei der Beurteilung des maßgeblichen Gesamtzusammenhangs kommt es sowohl auf die Kurzdarstellung als auch auf den verlinkten Beitrag an.OGH 6 Ob 89/14b, 09.10.2014
- Einer isolierten Beurteilung einer Schlagzeile oder einer ähnlichen Hervorhebung (hier Überschrift eines Postings) steht der Grundsatz entgegen, dass jede Äußerung nach dem Gesamtzusammenhang, in dem sie fiel, zu beurteilen ist, es sei denn, die Schlagzeile (die Überschrift, der Titel oder ähnliche Hervorhebungen) enthielte vollständige Tatsachenbehauptungen oder wenn Tatsachenbehauptungen mit denjenigen im Folgetext nicht in Einklang zu bringen sind.OGH 6 Ob 122/13d, 28.11.2013
- Vor allem diese „Gesamtschau" ist für die Beurteilung entscheidend, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als - einer Wahrheitsprüfung nicht zugängliches - reines Werturteil zu qualifizieren ist.OGH 6 Ob 129/06y, 29.06.2006
- Hier: Der Beklagte berief sich nicht darauf, dass der durchschnittliche Mitteilungsempfänger etwa schon aufgrund der Berichte in anderen Medien soweit vorinformiert gewesen wäre, dass er die zweifelhafte und unvollständige Angabe in einem Interview im Sinne der Version des Beklagten versteht.OGH 6 Ob 219/05g, 03.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115948 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 6 Ob 97/22s, 14.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 177/18k, 23.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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