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Reicht ein Hinweis auf der Website gegen eine Verwechslung?

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Ein aufklärender Hinweis auf einer Website kann eine Verwechslungsgefahr beseitigen. Ob er im einzelnen Fall deutlich genug ist, um eine Irreführung zu vermeiden, hängt von den Umständen ab. Das Höchstgericht überprüft diese Frage in der Regel nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 23.05.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Aufklärende Hinweise auf der Hompage sind geeignet, die Verwechslungsgefahr zu beseitigen. Ob der aufklärende Hinweis im Einzelfall ausreichend deutlich ist, eine Irreführung zu vermeiden, betrifft keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115866 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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