Reicht ein Hinweis auf der Website gegen eine Verwechslung?
günstig für Websitebetreiber betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Websitebetreiber, Konsumenten
Ein aufklärender Hinweis auf einer Website kann eine Verwechslungsgefahr beseitigen. Ob er im einzelnen Fall deutlich genug ist, um eine Irreführung zu vermeiden, hängt von den Umständen ab. Das Höchstgericht überprüft diese Frage in der Regel nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 23.05.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Aufklärende Hinweise auf der Hompage sind geeignet, die Verwechslungsgefahr zu beseitigen. Ob der aufklärende Hinweis im Einzelfall ausreichend deutlich ist, eine Irreführung zu vermeiden, betrifft keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Bezeichnung "Erfrischungsgetränk", die erst nach zweimaligem Klicken auf scheinbar nicht einschlägige Links sichtbar wird, kann eine bereits durch Blickfangelemente hervorgerufene Irreführung durch die Abbildung verschiedener Beeren und Werbeaussagen wie "Die beliebtesten Waldbeeren im herrlich-schmackhaften Mix" ohnedies nicht verhindern.OGH 4 Ob 230/23m, 25.01.2024
- Hier: Eingeblendeter Text in einem Fernsehwerbespot.OGH 4 Ob 220/12z, 15.01.2013
- Hier wurde ein Hinweis, der auf einer Website zwar nicht sofort sichtbar ist, aber durch „Scrollen" am Ende einer Liste erreicht werden kann, als ausreichend erachtet.OGH 4 Ob 195/07s, 13.11.2007
- Hier: Eindruck medizinischer Zweckbestimmung - „medizinischer Disclaimer".OGH 4 Ob 208/06a, 21.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115866 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 4 Ob 25/24s, 23.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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