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Kann ich die Frage der Verwechslungsgefahr weiterziehen?

betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Ob im konkreten Fall aus dem Zusammenspiel von Markenähnlichkeit und Branchennähe eine Verwechslungsgefahr folgt, hat über den einzelnen Fall hinaus keine Bedeutung. Es handelt sich daher um keine erhebliche Rechtsfrage.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Ob nach den im konkreten Fall gegebenen Umständen der Wechselbeziehung zwischen Markenähnlichkeit und Branchennähe Verwechslungsgefahr besteht, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 22.

Im Gesetz

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