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Was passiert, wenn ich die Frist nach der Scheidung versäume?

betrifft geschiedene Ehegatten, Ehegatten
Die Frist zur Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung ist eine Ausschlussfrist, die das Gericht von sich aus beachtet. Versäumen Sie sie, geht der Anspruch vollständig verloren. Wer sich auf diese Frist beruft, muss die verspätete Geltendmachung aber dennoch gelten lassen, wenn seine Berufung auf die Frist gegen Treu und Glauben verstößt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Nach herrschender Auffassung ist die Frist des § 95 EheG eine von Amts wegen wahrzunehmende materiell-rechtliche Fallfrist, Ausschlussfrist oder Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt, ohne dass auch nur eine Naturalobligation bestehen bleibt. Der durch den Ablauf einer Präklusivfrist Begünstigte muss aber die Ausübung des Rechts auch nach verstrichener Frist dann noch zulassen oder das bereits erloschene Recht als bestehend hinnehmen, wenn seine Berufung auf diese Ausschlussfrist gegen Treu und Glauben verstößt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116131 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

EheG §95

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