Ab wann läuft die Frist für die Aufteilung nach der Scheidung?
betrifft Ehegatten, Geschiedene
Die Frist beginnt, sobald das Scheidungsurteil nicht mehr angefochten werden kann. Verzichten beide Seiten auf ein Rechtsmittel, ist das schon in diesem Augenblick der Fall. Wird nur der Ausspruch über das Verschulden bekämpft, wird die Scheidung selbst dennoch rechtskräftig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Unter Rechtskraft im Sinne des § 95 EheG ist die formelle Rechtskraft nach § 411 ZPO zu verstehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Lediglich dann, wenn eine Ehe durch Teilurteil aufgelöst und die Verschuldensfrage dem Endurteil vorbehalten wurde, wird die Frist für einen Aufteilungsantrag mit Eintritt der Rechtskraft (bereits) des Teilurteiles in Lauf gesetzt.OGH 7 Ob 211/06i, 13.09.2006
- Die mangelnde Anfechtung des Scheidungsausspruchs ist einem Rechtsmittelverzicht gleichzuhalten. Mit einem solchen tritt die formelle Rechtskraft ein.OGH 1 Ob 35/00d, 25.07.2000
- Und zwar einerlei ob mit Teilurteil über das Scheidungsbegehren erkannt wurde und über die Verschuldensfrage mit Endurteil zu entschieden ist oder - wie hier - das Scheidungsurteil mit Verschuldensausspruch nur in letzterem Punkt angefochten wurde. Die formelle Rechtskraft der Scheidung ist hier spätestens mit der Einbringung der außerordentlichen Revision des dortigen Beklagten und nunmehrigen Antragstellers gegen das von ihm bloß im Verschuldensausspruch bekämpfte Scheidungsurteil anzunehmen, weil die mangelnde Anfechtung des Scheidungsausspruchs (insoweit) einem Rechtsmittelverzicht gleichzuhalten ist. Mit der Bekämpfung des zweitinstanzlichen Urteils nur (mehr) im Verschuldensausspruch trat Teilrechtskraft in Ansehung des klagestattgebenden Scheidungsbegehrens ein.OGH 1 Ob 281/97y, 15.12.1997
- Im Fall eines von beiden Teilen abgegebenen Rechtsmittelverzichtes daher schon zu diesem Zeitpunkt und nicht erst mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung.OGH 8 Ob 2016/96w, 28.03.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 39.
- OGH 1 Ob 215/22g, 20.12.2022, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 78/22k, 22.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 7/18p, 27.02.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Familienrecht · Jahresfrist für den Aufteilungsantrag
Familienrecht · Frist für die Aufteilung nach Scheidung
Familienrecht · Rechtskraft der Scheidung und Aufteilungsantrag
Familienrecht · Ausschlussfrist bei der Vermögensaufteilung nach Scheidung
Familienrecht · Frist für die Aufteilung nach der Scheidung