Kann ich Zuschläge und Abschläge zur Miete überprüfen lassen?
betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwalter
Ein Abschlag vom Richtwertmietzins wegen hoher Mauerfeuchtigkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und wird vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft. Dasselbe gilt für die Frage, welcher Zuschlag für eine Grünruhelage und für die Möglichkeit der Gartenbenützung gebührt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ein von den Vorinstanzen wegen hoher Mauerfeuchtigkeit vorgenommener Abschlag vom Richtwertmietzins unterliegt keiner Nachprüfung durch den Obersten Gerichtshof, weil er von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Auch die Frage, welcher Zuschlag zum Richtwertmietzins für die "Grünruhelage" einer Wohnung und die Möglichkeit der Gartenbenützung gebührt, ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anlagen rechtfertigen nur dann einen Zuschlag, wenn dem Mieter eine konkrete (Mit‑)Benützungsmöglichkeit an der Einrichtung zur Verfügung steht.OGH 5 Ob 42/15k, 24.03.2015
- Ein Zuschlag von 10 % für den sehr guten Erhaltungszustand des Hauses in Verbindung mit dem Zuschlag von 10 % für den Erstbezug nach Generalsanierung liegt an der Obergrenze der bisher vom Obersten Gerichtshof gebilligten Zuschläge.OGH 5 Ob 224/13x, 21.02.2014
- Die Berechtigung und die Höhe von Abschlägen beziehungsweise Zuschlägen zum Richtwertmietzins hängen von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 5 Ob 12/03f, 11.02.2003
- Hier: Zuschläge für eine Gegensprechanlage, eine Speise, Parkettböden, ein Fenster im Bad und einen guten Grundriss.OGH 5 Ob 230/02p, 01.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116132 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 20.
- OGH 5 Ob 65/25g, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 110/24y, 30.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 143/21x, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 237/20v, 02.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 175/20a, 19.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 140/20d, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/20b, 22.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 4/20d, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 170/18p, 06.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 188/18k, 06.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 528
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