Zum Inhalt springen

Kann ich Zuschläge und Abschläge zur Miete überprüfen lassen?

betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwalter
Ein Abschlag vom Richtwertmietzins wegen hoher Mauerfeuchtigkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und wird vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft. Dasselbe gilt für die Frage, welcher Zuschlag für eine Grünruhelage und für die Möglichkeit der Gartenbenützung gebührt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Ein von den Vorinstanzen wegen hoher Mauerfeuchtigkeit vorgenommener Abschlag vom Richtwertmietzins unterliegt keiner Nachprüfung durch den Obersten Gerichtshof, weil er von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Auch die Frage, welcher Zuschlag zum Richtwertmietzins für die "Grünruhelage" einer Wohnung und die Möglichkeit der Gartenbenützung gebührt, ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116132 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 20.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Lagezuschlag und unbestimmte Begriffe
Mietrecht · Richtwertmiete und Energiesparmaßnahmen
Mietrecht · Verfahrensweg für die Mietzinsüberprüfung
Mietrecht · Wertsicherung und Überprüfung der Miete
Mietrecht · Zuständigkeit bei Streit über die Miethöhe