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Kann ich Schäden durch Bauarbeiten im besonderen Mietverfahren geltend machen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Wollen Sie festgestellt haben, dass der Vermieter für alle bisherigen Schäden aus seiner Bautätigkeit haftet, ist dafür das besondere Verfahren in Mietsachen nicht vorgesehen. Ein solches Feststellungsbegehren fällt weder unter die Entschädigung für Eingriffe in das Mietrecht noch unter die übrigen dort aufgezählten Angelegenheiten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Für das Begehren des Mieters auf Feststellung, der Vermieter habe für alle bisher verursachten Schäden und nachteiligen Folgen am Bestandobjekt aus dessen Bautätigkeit zu haften, gilt, dass ein solches Feststellungsbegehren weder unter § 8 Abs 3 MRG subsumiert werden kann, noch sonst im Katalog des § 37 Abs 1 MRG Deckung findet.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116134 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Bauarbeiten und Haftung des Vermieters

Ja, wenn er schuldhaft nichts unternimmt. Er muss dafür sorgen, dass Sie durch eine Bauführung möglichst wenig behindert werden - gleich, ob er selbst oder ein anderer Mieter des Hauses baut. Kommt er dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, haftet er für den Schaden an Ihrem Mietobjekt.

günstig für Mieter Ersatz für Arbeiten an allgemeinen Teilen

Auch Arbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses können einen Ersatzanspruch auslösen, wenn Ihr Mietrecht dadurch wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentlich ist dabei, ob Sie die Arbeiten überhaupt hätten verhindern können. Zahlen muss der, dem die Arbeiten zuzurechnen sind.

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