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Erlischt mein altes Recht, wenn der Betrieb eingestellt wird?

günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Berechtigte, Bergwerkseigentümer
Nein. Die alten Schichtrechte am Salzbergwerk sind wie eine Reallast zu behandeln und können auch durch langjährige Ausübung erworben werden. Wird die Salzgewinnung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt, geht die belastete Sache nicht dauerhaft unter, und das Recht bleibt bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 15.02.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die den jeweiligen Eigentümer des Salzbergwerks (Dürrnberg) belastenden Schichtrechte sind Reallasten gleichzuhalten. Sie können durch Ersitzung erworben werden. Die aus wirtschaftlichen Überlegungen vorgenommene Einstellung der Salzgewinnung führt nicht zum dauernden Untergang der belasteten Sache und damit nicht zum Erlöschen der Schichtrechte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116183 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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