Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für ausgenommene Beschäftigte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 14.07.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebensowenig sind die in § 1 Abs 1 Z 10 AZG genannten Dienstnehmer, die unter das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz fallen, von der Anwendung des § 19c AZG ausgenommen.OGH 9 ObA 210/01z, 10.07.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116255 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 57/22f, 14.07.2022, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AZG §1 Abs1 Z10; AZG §1 Abs2 Z6; AZG §19b; AZG §19c; AZG §19d; AZG §19e; AZG §19f; AZG §19g
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zeitraum gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich Arbeit geleistet haben. Ohne tatsächlich erbrachte Arbeit liegt keine Arbeitszeit vor.
Wird Ihnen Freizeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet wird, ist das kein zusätzliches Entgelt dafür, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.