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Muss ich dafür sorgen, dass mich Post erreichen kann?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument, Unternehmer, Mieter
Als Empfänger trifft Sie eine gewisse Pflicht vorzusorgen, dass Erklärungen, die Sie betreffen, Sie auch erreichen können. Diese Pflicht wiegt umso schwerer, je eher Sie damit rechnen müssen, dass solche Erklärungen eintreffen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Jeden Empfänger treffen gewisse Obliegenheiten zur Vorsorge, dass ihn betreffende Erklärungen ihm auch zugehen können, und zwar umso mehr, je eher er mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen rechnen muss.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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