Zählt ein Brief auch, wenn ich ihn nie gelesen habe?
betrifft Konsument, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherungsnehmer
Es genügt, dass die Erklärung in Ihren Machtbereich gelangt ist. Sie müssen sie nicht persönlich erhalten haben. Ausreichend ist, dass Sie die Möglichkeit hatten, davon Kenntnis zu nehmen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Es reicht aus, wenn die Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat. Es genügt vielmehr, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einwurf einer Kündigung in Briefkasten durch KurierdienstOGH 9 ObA 60/24z, 21.11.2024
- Hier: Zugang einer Krankmeldung durch Hinterlegung im Rezeptionsbereich einer ZahnarztpraxisOGH 8 ObA 5/24d, 15.02.2024
- Hier: eine im Internet gefundene E‑Mail‑Adresse.OGH 9 Ob 86/21v, 19.05.2022
- Hat jemand mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu rechnen, hat er auch im Sinn einer Obliegenheit sicherzustellen, dass ihn diese erreichen. So ist beispielsweise von Unternehmern zu erwarten, dass sie stets Empfangsvorkehrungen treffen. Desgleichen hat der Empfänger die mangelnde oder mangelhafte Bereitschaft zur Entgegennahme eines Telefax zu vertreten.OGH 7 Ob 199/14m, 26.11.2014
- Der „OK‑Vermerk“ eines Telefax‑Sendeberichts macht keinen (Anscheins‑)Beweis für den Zugang beim Empfänger.OGH 9 ObA 51/10f, 30.03.2011
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Die Beweislast für den Zugang trägt grundsätzlich der Absender.OGH 9 ObA 51/10f, 30.03.2011
- Hier: Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses.OGH 2 Ob 117/10k, 21.10.2010
- Der Zugang (hier: eines Einschreibbriefes) im rechtlichen Sinn erfolgt bereits durch die objektive Möglichkeit, sich vom Inhalt des Schriftstücks Kenntnis zu verschaffen.OGH 9 ObA 144/02w, 26.06.2002
- Hier: Ein Erhöhungsbegehren nach § 12 Abs 3 MRG wurde vom allein vertretungsbefugten Geschäftsführer des Unternehmenserwerbers entgegengenommen.OGH 1 Ob 518/95, 25.04.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014076 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 25.
- OGH 7 Ob 95/25h, 25.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 60/24z, 21.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 44/24i, 26.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 5/24d, 15.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 27/21t, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 20/15b, 25.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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