Schützt mich das Konsumentenschutzgesetz auch als Pfandbesteller?
günstig für Bank betrifft Pfandbesteller, Konsumenten, Banken, Kreditnehmer
Die Schutzbestimmungen für Verbraucher, die für eine fremde Schuld mithaften, gelten nicht sinngemäß für die bloße Bestellung eines Pfandes. Eine ungewollte Lücke im Gesetz liegt insoweit nicht vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Eine analoge Anwendung der §§ 25c und 25d KSchG auf die Interzession durch bloße Pfandbestellung kommt mangels Vorliegens einer ungewollten Gesetzeslücke nicht in Betracht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Rechtsprechung ist in diesem Sinn jedenfalls auch auf bloß Verbotsberechtigte zu übertragen.OGH 1 Ob 29/15v, 23.04.2015
- Angesichts der Ausführungen in den Materialien ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber trotz des unterschiedlichen Inhalts und der unterschiedlichen Intention der beiden Bestimmungen grundsätzlich die Inhaltskontrolle von Haftungsverträgen auf die schon vorher in der Rechtsprechung erfassten Fälle beschränken wollte. Dazu kommt, dass der Gesetzgeber seit dem Bekanntwerden der Leitentscheidung 9 Ob 85/02v - selbst wenn man von der nur kurz danach beschlossenen Novelle BGBl I Nr. 111/2002 absieht - das KSchG bereits viermal novelliert hat und dabei - obwohl ihm die wiedergegebene Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wohl nicht entgangen sein kann - keinen Anlass zu einer entsprechenden Korrektur der Rechtsprechung gefunden hat. Die ohne Zweifel gewichtigen Überlegungen P. Bydlinskis ändern daher nichts an der bereits in der Leitentscheidung vertretenen Auffassung des erkennenden Senats, dass hinreichende Anhaltspunkte für eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes fehlen und daher eine analoge Anwendung des § 25c KSchG auf die Pfandbestellung nicht möglich ist.OGH 9 Ob 16/06b, 01.02.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116829 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 9 Ob 37/24t, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 40/17i, 26.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 25c
- KSchG § 25d · Mäßigungsrecht
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