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Darf ein Gericht meinen Fall an ein kleineres Gericht abgeben?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Konsumentenschutzverbände, Unternehmer
Muss eine Sache ohne Rücksicht auf den Streitwert vor einem bestimmten Gerichtshof verhandelt werden, darf dieser den Streitwert nicht herabsetzen und die Sache an ein Bezirksgericht abtreten. Ein solcher Beschluss ergeht ohne gesetzliche Grundlage und bindet daher nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Spricht ein Gerichtshof erster Instanz in einer Streitigkeit nach den §§ 28 bis 30 KSchG, welche gemäß § 51 Abs 2 Z 10 JN ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes vor ein Handelsgericht gehört, unter Bezugnahme auf § 60 JN aus, dass der Streitwert unter die bezirksgerichtliche Wertgrenze herabgesetzt und die Streitsache einem Bezirksgericht abgetreten werde, dann geschieht dies ohne jegliche gesetzliche Grundlage. § 45 JN ist auf namentlich nach § 60 JN ergangene Entscheidungen dann nicht anzuwenden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Gesetzesstelle nicht gegeben waren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116856 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bindung an den angegebenen Streitwert

Nein. Die Bewertung, die Sie in der Klage vorgenommen haben, bindet das Gericht, die Gegenseite und Sie selbst. Auch ein Begehren, das Sie bloß sprachlich und nicht inhaltlich ändern, führt zu keiner neuen Bewertung.

günstig für Beklagter Einwand der Unzuständigkeit

Ja. Das Gericht prüft seine Zuständigkeit zunächst nur nach den Angaben in der Klage, und zwar bevor eine Verhandlung anberaumt wird. Wird die Unzuständigkeit dabei nicht bemerkt, muss über Ihren Einwand mündlich verhandelt werden, und Ihr Vorbringen als beklagte Partei ist dabei zu beachten.

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