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In welcher Reihenfolge werden die Familienleistungen angerechnet?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern
Zuerst wird der Unterhaltsabsetzbetrag herangezogen, dann der Kinderabsetzbetrag und zuletzt die Familienbeihilfe. Diese Leistungen gleichen nicht nur die Betreuung ab, sondern dienen als Rechengrößen auch dazu, den zahlenden Elternteil durch eine Kürzung des Unterhalts steuerlich zu entlasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 21.02.2017 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Transferleistungen (der Reihe nach Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe) sollen - neben der Abgeltung von Betreuungsleistungen - auch zur steuerlichen Entlastung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils durch Unterhaltskürzung als Messgrößen herangezogen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Familienbeihilfe und Unterhaltsbemessung

Nein. Die Anrechnung der Familienbeihilfe zugunsten des zahlenden Elternteils erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur, wenn er sie geltend macht. Er muss dazu vorbringen, dass der andere Elternteil die Beihilfe bezieht, und sein Einkommen offenlegen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Familienbonus Plus und Kindesunterhalt

In bestimmten Fällen ja. Ergibt die Berechnung, dass der Unterhaltsabsetzbetrag den Geldunterhaltspflichtigen bereits ausreichend steuerlich entlastet, wird der Steuervorteil aus dem Familienbonus Plus der Bemessungsgrundlage zugeschlagen. Der Unterhalt wird dann von diesem erhöhten Einkommen berechnet.

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