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Wird die Familienbeihilfe beim Kindesunterhalt automatisch angerechnet?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft unterhaltspflichtige Eltern, obsorgeberechtigte Eltern, Kinder
Nein. Die Anrechnung der Familienbeihilfe zugunsten des zahlenden Elternteils erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur, wenn er sie geltend macht. Er muss dazu vorbringen, dass der andere Elternteil die Beihilfe bezieht, und sein Einkommen offenlegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die dem Obsorgeberechtigten zufließenden Transferleistungen sind bei der Unterhaltsbemessung nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einwendung des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 27.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Familienbeihilfe und Unterhalt für Kinder

Zum Teil. Die Familienbeihilfe gleicht nicht nur die Betreuung ab, sondern soll auch den zahlenden Elternteil steuerlich entlasten, und zwar für die Hälfte des von ihm geleisteten Unterhalts. Herangezogen wird dafür sein höchster Steuersatz, der um etwa ein Fünftel gesenkt wird, also etwa von 50 auf 40 Prozent.

günstig für Unterhaltspflichtiger Reihenfolge der angerechneten Familienleistungen

Zuerst wird der Unterhaltsabsetzbetrag herangezogen, dann der Kinderabsetzbetrag und zuletzt die Familienbeihilfe. Diese Leistungen gleichen nicht nur die Betreuung ab, sondern dienen als Rechengrößen auch dazu, den zahlenden Elternteil durch eine Kürzung des Unterhalts steuerlich zu entlasten.

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