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Darf die Bank den Kredit bei schlechteren Vermögensverhältnissen beenden?

günstig für Bank betrifft Kreditnehmer, Konsumenten, Banken, Bürgen
Ja, eine solche Klausel ist zulässig. Sie darf vorsehen, dass ein wichtiger Grund für den Rücktritt insbesondere dann vorliegt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten verschlechtern oder gefährdet sind und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten gefährdet ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Klausel in AGB "Ein wichtiger Grund für den Vertragsrücktritt durch das Kreditinstitut liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist" ist zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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