Darf die Bank den Kredit kündigen, wenn der Bürge stirbt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine tatsächliche Gefährdung der Erfüllung der Verbindlichkeiten ist etwa dann nicht gegeben, wenn weitere Sicherheiten vorhanden sind oder vom Kreditnehmer oder von dritter Seite gestellt werden können.OGH 9 Ob 35/16m, 24.06.2016
- Eine Klausel, wonach Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung gegenüber allen erklärt werden kann, wenn auch nur einer der Vertragspartner mit seinen Zahlungen mehr als 30 Tage im Verzug ist, das Leasingobjekt grob vernachlässigt, seinen Wohnsitz ohne Verständigung ändert oder ins Ausland verlegt, Gefahr für das Eigentum besteht, der Kunde oder auch nur einer der Mitantragsteller stirbt oder über diesen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens abgewiesen wird oder Exekution geführt wird oder einer vertraglichen Verpflichtung trotz Mahnung nicht nachkommt, stellt nicht auf die Gefährdung der Leasinggeberin ab und ist daher unzulässig.OGH 2 Ob 198/10x, 22.06.2011
- In einer Klausel vorgesehene Vertragsauflösungsgründe sind nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber tatsächlich gefährden können.OGH 2 Ob 198/10x, 22.06.2011
- Diese Grundsätze gelten auch für das Finanzierungsleasing.OGH 2 Ob 198/10x, 22.06.2011
- Entscheidend für die Zulässigkeit der Vertragsbeendigung ist allerdings auch bei den in dieser Klausel genannten Tatbeständen die konkrete Gefährdung des Leasinggebers im Einzelfall.OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
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- Hier: Unwirksamkeit einer Klausel, die den Leasinggeber bei Tod, Handlungsunfähigkeit oder Einstellung des laufenden Geschäftsbetriebes des Leasingnehmers zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigt (Klausel 20).OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
- Hier: AGB für Ankauf- und Barkredite. (Klausel 9)OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
- Dass die in der Klausel angeführten Umstände in vielen Fällen geeignet sein können, das Vertrauen der Bank in die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zu erschüttern, ändert nichts daran, dass der für eine vorzeitige Beendigung erforderliche wichtige Grund erst dann verwirklicht ist, wenn der in der Klausel angeführte Umstand die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber der Bank auch tatsächlich gefährden kann.OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 144/18m, 18.11.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach dieser Bestimmung nicht. Das Kündigungsrecht für Verträge über wiederkehrende Leistungen setzt voraus, dass Sie sich zu wiederholten Zahlungen verpflichtet haben. Zahlen Sie einmalig einen Gesamtbetrag, etwa bei einem Dauergrabpflegevertrag mit Einmalerlag, greift es nicht.
Zahlen Sie trotz Mahnung längere Zeit nicht, ist der Rücktritt vom Vertrag der klassische Fall einer Vertragsauflösung. Auch bei einem Vertrag mit Verbrauchern darf der Rücktritt an mildere Voraussetzungen geknüpft werden als die vorzeitige Fälligstellung aller Raten. Das verstößt weder gegen das Gesetz noch gegen die guten Sitten.