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Werden die Bedingungen von Genussscheinen auf Fairness geprüft?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsumenten, Emittenten, Banken
Ja. Der Vertrag über Genussrechte ist ein eigener Vertragstyp und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Weil ihm regelmäßig vorformulierte Bedingungen zugrunde liegen, gelten dafür dieselben Schutzvorschriften wie für andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, einschließlich der Regeln des Konsumentenschutzes.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 21.06.2016 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB sowie des KSchG unterliegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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