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Reicht eine kurze schriftliche Zusage für Wohnungseigentum?

günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Käufer, Bauträger, Liegenschaftseigentümer
Ja. Für die schriftliche Zusage von Wohnungseigentum genügt ein von den Parteien unterschriebener Aufsatz über die Hauptpunkte. Eine förmliche Vertragsurkunde ist dafür nicht nötig.

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Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2002)

Für die schriftliche Zusage von Wohnungseigentum genügt eine Punktation.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117382 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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