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Genügt eine kurze Urkunde statt des ganzen Kaufvertrags?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer
Ja. Auch eine Urkunde, die nur als Aufsandungsurkunde bezeichnet ist, reicht für die Eintragung Ihres Eigentums. Voraussetzung ist, dass darin alle wesentlichen Punkte des Kaufvertrags festgehalten sind und beide Vertragspartner unterschrieben haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Auch auf Grund einer als Aufsandungsurkunde bezeichneten Urkunde kann die Einverleibung des Eigentumsrechtes erfolgen, wenn darin alle wesentlichen Elemente des Kaufvertrages beurkundet sind und die Urkunde von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Bedingung im Vertrag und Grundbuch

Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.

günstig für Verkäufer Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch

Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.

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