Genügt eine kurze Urkunde statt des ganzen Kaufvertrags?
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Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 186/22x, 20.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.