Zum Inhalt springen

Wie muss ich Zweifel am Strafurteil vor Gericht begründen?

betrifft Angeklagte, Verurteilte, Verteidiger
Sie müssen sich auf bestimmte Beweismittel aus dem Akt beziehen, die in der Hauptverhandlung vorgekommen sind. Eigene Eindrücke, Vermutungen oder ein pauschaler Verweis auf den gesamten Akteninhalt genügen nicht. Ihre Einwände müssen sich außerdem an der gesamten Beweiswürdigung des Gerichts messen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (87 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2003)

Ableitung erheblicher Bedenken "aus den Akten" bedeutet die Bezugnahme auf konkrete Beweismittel.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 87.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Strafrecht · Begründung einer Nichtigkeitsbeschwerde
Strafrecht · Mängelrüge gegen ein Strafurteil
Strafrecht · Anforderungen an einen Beweisantrag
Verfahrensrecht · Beweiswürdigung im Rechtsmittel angreifen
Verfahrensrecht · Aktenwidrigkeit statt Beweisrüge