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Wann fällt eine neu gebaute Wohnung aus dem Mietrecht heraus?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Bauträger
Die Ausnahme für Neubauten setzt voraus, dass ein ganzes Gebäude neu errichtet wurde. Wie viele Mietobjekte darin liegen, spielt keine Rolle. Wird dagegen nur durch Um-, Ein- oder Zubau in einem bestehenden Gebäude ein Mietgegenstand neu geschaffen, greift diese Ausnahme nicht, sondern nur die Regel über den angemessenen Mietzins.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Voraussetzung für den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist die Neuerrichtung eines Gebäudes, es kommt aber nicht darauf an, wieviele Bestandobjekte in diesem neuen Gebäude situiert sind. § 16 Abs 1 Z 2 MRG hingegen zielt nur auf die Neuerrichtung oder Neuschaffung eines Mietgegenstandes durch Umbau, Einbau oder Zubau als Erweiterung eines schon bestehenden Gebäudes ab.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Neuschaffung eines Mietgegenstandes

Als Errichtung gilt die Neuschaffung eines Mietgegenstandes durch Neubau, Umbau, Aufbau, Einbau oder Zubau. Dieser Begriff deckt sich mit der Neuschaffung, wie sie auch an anderer Stelle des Mietrechtsgesetzes verwendet wird. Für die Auslegung kann daher auf die Rechtsprechung zur früheren Regelung zurückgegriffen werden.

günstig für Vermieter Neu geschaffene Räume ohne Mietzinsgrenze

Die Ausnahme soll dazu anregen, neue Wohnungen und Geschäftsräume zu schaffen, indem sie diese Räume von den Beschränkungen des Mietrechts befreit. Sie greift daher nur, wenn tatsächlich neuer Wohnraum entsteht; leerstehende Fabrikshallen ohne Anschlüsse oder unausgebaute Dachböden lindern die Raumnot nicht.

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