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Ist ein Aufrechnungsverbot im Vertrag zwischen Firmen gültig?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Vertragspartner, Vermieter, Mieter
Ja. Bei einem Vertrag zwischen Unternehmern bleibt ein umfassendes Aufrechnungsverbot in den Geschäftsbedingungen wirksam, solange der Verwender keine marktbeherrschende Stellung hat und der schwächere Teil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann. Die strengere Verbraucherregel wird dann nicht sinngemäß angewendet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 11.08.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Bei einem zwischen Unternehmern abgeschlossenen Vertrag kommt eine analoge Anwendung des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG auf ein in AGB oder Vertragsformblättern enthaltenes umfassendes (auch rechtlich konnexe Gegenforderungen erfassendes) Aufrechnungsverbot nicht in Betracht, solange der Unternehmer, der diese verwendet, keine marktbeherrschende Sellung einnimmt und der schwächere Vertragsteil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117944 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Aufrechnungsverbot gegenüber Verbrauchern

Nicht immer. Auch bei einem vereinbarten Aufrechnungsverbot dürfen Sie aufrechnen, wenn der Gläubiger zahlungsunfähig ist oder Ihre Gegenforderung anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Als Verbraucher dürfen Sie zusätzlich mit Gegenforderungen aufrechnen, die aus demselben Vertrag stammen.

günstig für Konsument Aufrechnungsverbot in Geschäftsbedingungen

Nein, nicht in jedem Fall. Wenn Ihre Gegenforderung mit Ihrer Schuld rechtlich zusammenhängt, dürfen Sie sie gegenrechnen. Sie muss dafür weder von einem Gericht festgestellt noch von der Firma anerkannt worden sein. Eine Vertragsklausel, die das ausschließt, bindet Sie als Verbraucher nicht.

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