OGH 4 Ob 71/20z
Worum es ging: Gelten die Verbraucherschutzregeln auch zwischen zwei Firmen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Die Liste der unzulässigen Vertragsbestimmungen aus dem Konsumentenschutz hat auch über Verbraucherverträge hinaus Bedeutung. Sie zeigt nämlich, welche Regelungen der Gesetzgeber für ungültig hält, wenn sich ungleich starke Vertragspartner gegenüberstehen.
Ja. Ein vertraglicher Ausschluss der Aufrechnung ist grundsätzlich erlaubt und nicht sittenwidrig, weil Sie Ihre Gegenforderung weiterhin eigens einklagen können. Bei Verbrauchergeschäften bestehen allerdings gesetzliche Grenzen, und in vorformulierten Bedingungen gilt der Ausschluss nur, wenn der Verwender den Markt nicht beherrscht und Sie unter mehreren Vertragspartnern wählen können.
Nicht immer. Auch bei einem vereinbarten Aufrechnungsverbot dürfen Sie aufrechnen, wenn der Gläubiger zahlungsunfähig ist oder Ihre Gegenforderung anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Als Verbraucher dürfen Sie zusätzlich mit Gegenforderungen aufrechnen, die aus demselben Vertrag stammen.
Ja. Das Konsumentenschutzgesetz knüpft an feste Merkmale an und nicht daran, ob im Einzelfall tatsächlich ein Ungleichgewicht bestand. Es kommt daher nicht darauf an, ob Sie vor dem Abschluss genug Zeit zum Überlegen hatten. Nur bei zweifelhaften Einzelvorschriften und atypischen Lagen wird davon abgewichen.
Ein Vermieter gilt als Unternehmer, wenn er dritte Personen beschäftigt und mehrere dauernde Vertragspartner hat, sodass er eine kaufmännische Buchhaltung braucht. Dazu kommt, dass er andere Unternehmen oder Gehilfen einschalten muss. Auch längerfristige Bindungen sprechen dafür.
Der Konsumentenschutz greift, wenn auf der einen Seite ein Unternehmer und auf der anderen ein Verbraucher steht. Auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse im Einzelfall kommt es nicht an. Ein Geschäft fällt also nicht deshalb unter den Konsumentenschutz, weil zwischen den Parteien ein erhebliches Ungleichgewicht besteht.
Klagt der Vermieter zugleich auf Räumung und auf Zahlung des rückständigen Mietzinses, muss das Gericht über den behaupteten Rückstand mit einem Teilurteil entscheiden. Der Richter kann nicht stattdessen einen bloßen Beschluss fassen; ein Wahlrecht besteht nicht.
Ja. Bei einem Vertrag zwischen Unternehmern bleibt ein umfassendes Aufrechnungsverbot in den Geschäftsbedingungen wirksam, solange der Verwender keine marktbeherrschende Stellung hat und der schwächere Teil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann. Die strengere Verbraucherregel wird dann nicht sinngemäß angewendet.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Hernals, 26.04.2019, 22 C 213/16a-28
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht, 04.12.2019, 39 R 219/19y-33
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1118 ABGB § 879 KSchG Art. 1 KSchG § 6 ZPO § 52
Entscheidungstext
88 Absätze, 19.441 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
11.08.2020
Geschäftszahl
4Ob71/20z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. Dr. Brenn, Hon.-Prof. PD Dr. Rassi und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B* L*, vertreten durch Dr. Erich Kafka und Dr. Manfred Palkovits, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei W* L*, vertreten durch Dr. Michael Velik, LL.M., Rechtsanwalt in Wien, wegen 408,91 EUR sA und Räumung, über die ordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 4. Dezember 2019, GZ 39 R 219/19y-33, womit das Urteil des Bezirksgerichts Hernals vom 26. April 2019, GZ 22 C 213/16a-28, bestätigt wurde, beschlossen und zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird teilweise Folge gegeben.
Die Urteile der Vorinstanzen werden in ihrem Ausspruch über das Zahlungsbegehren dahin abgeändert, dass die Entscheidung, die in ihrem Punkt 1 (Zurückweisung von 333,14 EUR sA) in Rechtskraft erwachsen ist, als Teilurteil nunmehr lautet:
„2. Die Aufrechnungseinrede der beklagten Partei wird abgewiesen.
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