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Darf mir eine Firma das Gegenrechnen meiner Forderung vertraglich verbieten?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Leasingnehmer, Kreditnehmer
Nein, nicht in jedem Fall. Wenn Ihre Gegenforderung mit Ihrer Schuld rechtlich zusammenhängt, dürfen Sie sie gegenrechnen. Sie muss dafür weder von einem Gericht festgestellt noch von der Firma anerkannt worden sein. Eine Vertragsklausel, die das ausschließt, bindet Sie als Verbraucher nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

§ 6 Abs 1 Z 8 KSchG nennt drei-alternativ zu verstehende-Voraussetzungen, unter denen eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Verbrauchers vertraglich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden darf. Steht daher die zu kompensierende Forderung in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers, so muss sie weder gerichtlich festgestellt noch vom Unternehmer anerkannt worden sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121952 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Aufrechnungsverbot in Geschäftsbedingungen

Ja. Bei einem Vertrag zwischen Unternehmern bleibt ein umfassendes Aufrechnungsverbot in den Geschäftsbedingungen wirksam, solange der Verwender keine marktbeherrschende Stellung hat und der schwächere Teil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann. Die strengere Verbraucherregel wird dann nicht sinngemäß angewendet.

günstig für Unternehmer Entgeltklauseln im Konsumentenschutz

Die Schutzbestimmung über die Änderung des Entgelts erfasst nach ihrem Wortlaut nur das Entgelt, das Sie als Verbraucher dem Unternehmen zahlen. Zahlungen des Unternehmens an Sie fallen nicht darunter.

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