Ist es zulässig, dass mein Vertrag das Aufrechnen verbietet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 24.03.2023 (67 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kompensationsverbot in einem Mietvertrag zwischen zwei Verbrauchern zulässig.OGH 4 Ob 71/20z, 11.08.2020
- Dies gilt - außerhalb des Anwendungsbereichs des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG - auch, wenn der Kompensationsausschluss in AGB oder Vertragsformblättern enthalten ist, solange der Unternehmer, der diese verwendet, keine marktbeherrschende Sellung einnimmt und der schwächere Vertragsteil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann.OGH 3 Ob 141/03m, 25.06.2003
- Der Ausschluss der Kompensation bildet auch keinen Verstoß gegen die guten Sitten, weil dem Beklagten die abgesonderte Geltendmachung der Gegenansprüche im Klagswege oder Widerklagswege offen bleibt.OGH 7 Ob 265/01y, 07.12.2001
- Vertragliche Aufrechnungsverbote sind grundsätzlich zulässig.OGH 6 Ob 43/00t, 28.06.2000
- Das in § 32 AÖSp normierte Aufrechnungsverbot ist unbedenklich.OGH 5 Ob 506/95, 21.02.1995
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Die Aufrechnungseinrede ist daher abzuweisen.OGH 7 Ob 505/88, 24.03.1988
- Hier: Wurde der Vertrag vor Inkrafttreten des KSchG abgeschlossen.OGH 5 Ob 575/82, 26.04.1983
- Einschränkungen bestehen nur gemäß § 6 Abs 1 Z 8 KschG.OGH 6 Ob 567/81, 17.06.1981
- Anschluss der Kompensation.OGH 1 Ob 707/77, 09.11.1977
- Aufwertungsbetrag mit Zinsminderung gemäß § 1096 ABGB.OGH 4 Ob 520/76, 06.04.1976
- Dieses Verbot gilt mangels einer entgegenstehenden Vereinbarung so lange, als eine von diesem Verbot begünstigte Forderung besteht.OGH 8 Ob 231/67, 19.09.1967
- KompensationsverzichtOGH 3 Ob 87/57, 20.02.1957
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 67.
- OGH 6 Ob 121/22w, 24.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 55/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 71/20z, 11.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 158/19z, 22.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1438
- ABGB § 1440
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch das Beharren auf der Erfüllung eines Vertrags kann im Einzelfall sittenwidrig sein. Es kommt also nicht nur darauf an, was vereinbart wurde, sondern auch darauf, wie darauf bestanden wird.
Ja. Sie können auch außerhalb eines Verfahrens erklären, dass Sie Ihre Forderung gegen jene des anderen aufrechnen. Diese Erklärung wirkt, sobald sie beim anderen ankommt, und darf nicht an Bedingungen oder Fristen geknüpft werden. Wie sie zu verstehen ist, richtet sich nach ihrem Wortlaut und der für den Empfänger erkennbaren Absicht.