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Darf neben der Piste auf meinem Grund ein Geschäft laufen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Liftbetreiber, Schischulen, Gemeinden
Nein. Wer über Ihr Grundstück eine Schiabfahrt führen darf, darf dort nicht auch einen Sammelplatz der Schischule mit Umzäunung und Werbetafeln betreiben. Ein eingeräumtes Recht darf nicht ausgeweitet werden. Dasselbe gilt für andere gewerbliche Nutzungen, etwa durch Anbieter anderer Sportarten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 23.01.2018 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2003)

Die (unregelmäßige) Dienstbarkeit der Schiabfahrt umfasst nicht das Recht, einen Schischulsammelplatz (mit Umzäunung und Werbetafeln) zu betreiben.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117991 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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