Darf jemand mein Grundstück aufgrund eines Rechts gewerblich nutzen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Berechtigte, Unternehmer, Gemeinden
Nein. Ein allgemein eingeräumtes Nutzungsrecht, etwa das Befahren eines Privatgewässers mit Booten oder die Freigabe eines Radwegs, deckt keine gewerbliche Nutzung. Wer dort ein Unternehmen betreiben will, etwa eine Surfschule oder einen Almausschank, braucht dafür eine eigene Berechtigung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1987)
Die jedermann eingeräumte Dienstbarkeit der Schiff- und Floßfahrt mit Ruder- und Segelbooten auf einem Privatgewässer ( Zeller- oder Irrsee ) deckt nicht den gewerblichen Betrieb einer Surfschule.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Nutzungsrecht eines Bringungsweges zum Zwecke der Almwirtschaft deckt nicht eine Nutzung zum Zweck des Almausschanks.OGH 2 Ob 156/22p, 27.09.2022
- Hier: Die Beurteilung, die auf bestimmte Fortbewegungsmittel und Nutzungszeiten eingeschränkte Freigabe eines Radwegs und Teil einer Mountainbike-Route für die Öffentlichkeit umfasse nicht das Recht auf kommerzielle Nutzung mit Mountaincarts, ist vertretbar.OGH 10 Ob 74/17f, 23.01.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 2 Ob 156/22p, 27.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 74/17f, 23.01.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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