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Was passiert, wenn über dieselbe Sache schon rechtskräftig entschieden ist?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Ist über Ihre Sache bereits rechtskräftig entschieden, muss das Gericht das von sich aus beachten. Führt es das Verfahren dennoch, ist dieses nichtig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die Rechtskraftwirkungen eines Urteiles sind gemäß dem § 411 Abs 2 ZPO bei sonstiger Nichtigkeit des nunmehrigen Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039968 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 24.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Wann zwei Klagen dasselbe betreffen

Eine neue Klage betrifft nur dann denselben Anspruch, wenn sie inhaltlich dasselbe verlangt wie die frühere rechtskräftige Entscheidung und wenn sie auf dieselben Tatsachen gestützt wird. Nur dann muss auch die rechtliche Beurteilung zwingend gleich ausfallen.

günstig für Kläger Voraussetzungen der Streitanhängigkeit

Zwei Verfahren betreffen dieselbe Sache nur, wenn dieselben Parteien beteiligt sind und Begehren wie Klagegrund übereinstimmen. Maßgeblich ist allein, was die klagende Partei vorbringt. Kommen im zweiten Verfahren weitere anspruchsbegründende Tatsachen dazu, ist es nicht dieselbe Sache.

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