Kann ich trotz gerichtlichem Vergleich dieselbe Sache noch einklagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein außergerichtlicher Vergleich hat für sich allein niemals prozessbeendigende Wirkung; er ist nur auf entsprechenden Einwand bei der Sachentscheidung zu berücksichtigen.OGH 4 Ob 1118/93, 14.12.1993
- Materiellrechtliche Einwendung der verglichenen Streitsache; Vergleich ist also ein Abweisungsgrund.OGH 4 Ob 509/92, 28.01.1992
- Materiellrechtliche Einwendung der verglichenen Streitsache.OGH 3 Ob 615/85, 15.01.1986
- Sondern nur eine materiellrechtliche Einwendung, allenfalls die Einrede des mangelnden Rechtsschutzinteresses.OGH 6 Ob 17/74, 28.02.1974
- Möglichkeit einer Einwendung im Berufungsverfahren bei Urteilsfällung ohne Berücksichtigung eines in erster Instanz geschlossenen Vergleichs.OGH 2 Ob 34/68, 08.02.1968
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Keine Berichtigung von Amts wegen.OGH 7 Ob 509/56, 17.10.1956
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 37.
- OGH 1 Ob 101/23v, 05.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dieselbe Sache liegt nur vor, wenn sowohl das Begehren als auch der zugrunde liegende Sachverhalt mit dem früheren Verfahren übereinstimmen. Stützen Sie Ihre neue Klage auf einen anderen Rechtsgrund oder auf zusätzliche anspruchsbegründende Tatsachen, ist es nicht dieselbe Sache.
Eine neue Klage betrifft nur dann denselben Anspruch, wenn sie inhaltlich dasselbe verlangt wie die frühere rechtskräftige Entscheidung und wenn sie auf dieselben Tatsachen gestützt wird. Nur dann muss auch die rechtliche Beurteilung zwingend gleich ausfallen.