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Kann ich trotz gerichtlichem Vergleich dieselbe Sache noch einklagen?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Besteht über Ihre Forderung bereits ein gerichtlicher Vergleich, ist das noch keine rechtskräftig entschiedene Sache. Eine neuerliche Klage wird aber abgewiesen, weil Ihnen dafür das rechtliche Interesse fehlt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Das Vorliegen eines gerichtlichen Vergleiches begründet nicht die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache (SZ 21/124), führt jedoch zur Abweisung der Klage mangels eines Rechtsschutzinteresses.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 37.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Identität des Streitgegenstands

Dieselbe Sache liegt nur vor, wenn sowohl das Begehren als auch der zugrunde liegende Sachverhalt mit dem früheren Verfahren übereinstimmen. Stützen Sie Ihre neue Klage auf einen anderen Rechtsgrund oder auf zusätzliche anspruchsbegründende Tatsachen, ist es nicht dieselbe Sache.

günstig für Kläger Wann zwei Klagen dasselbe betreffen

Eine neue Klage betrifft nur dann denselben Anspruch, wenn sie inhaltlich dasselbe verlangt wie die frühere rechtskräftige Entscheidung und wenn sie auf dieselben Tatsachen gestützt wird. Nur dann muss auch die rechtliche Beurteilung zwingend gleich ausfallen.

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