Wann streiten wirklich mehrere um dieselbe Forderung?
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nach dem Inhalt des Erlagsantrags blieb unklar, zu wessen Gunsten der Erlag erfolgen sollte.OGH 2 Ob 8/26d, 26.02.2026
- Hier wurde zum Erlagsgrund vorgebracht, dass zwischen dem Bauträger und der Hausverwaltung Unstimmigkeiten bezüglich der Bezahlung des Mietzinses bestehen. Der Antrag enthielt keine Angaben dazu, zu wessen Gunsten der Erlag erfolgen soll.OGH 2 Ob 13/26i, 26.02.2026
- Hier: Die Erlegerin behauptet zur begehrten Hinterlegung von Kryptowährungen gar nicht, dass ihre Vertragspartner „gleiche“ oder konkurrierende Forderungen geltend machen.OGH 4 Ob 208/22z, 20.12.2022
- Die Schlüssigkeit ist grundsätzlich aufgrund der Behauptungen des Erlegers zu prüfen. Die Schlüssigkeitsprüfung bezieht sich vor allem auf die Prüfung der rechtlichen Plausibilität der Anspruchsgrundlagen der Prätendenten. Der Erleger muss plausibel machen, welcher Anspruch den Erlagsgegnern auf den Erlagsbetrag zusteht und warum die Sach- oder Rechtslage für ihn unklar ist.OGH 8 Ob 60/16f, 28.06.2016
- Die Angaben des Erlegers über die auf den Erlagsgegenstand geltend gemachten Ansprüche müssen rechtlich schlüssig sein. Der Erlagsantrag ist abzuweisen, wenn nach der Schlüssigkeitsprüfung aus den Angaben des Erlegers hervorgeht, dass der von ihm benannte Erlagsgegner nicht Gläubiger sein kann.OGH 8 Ob 60/16f, 28.06.2016
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- Der Gläubiger kann eine (teilweise) Schuldbefreiung nicht dadurch erzwingen, dass er für sich beschließt, zwei Schuldnern, von denen er nicht darlegt, dass diese einander ausschließende Forderungen gegen ihn erheben, insgesamt einen bestimmten Betrag zahlen zu wollen, weil er meint, die Aufteilung (und Anrechnung auf welche) Forderungsteile sei allein Aufgabe der Schuldner.OGH 1 Ob 255/15d, 28.01.2016
- Forderungsprätendent ist derjenige, der Anspruch auf die Leistung, die der Schuldner zu erbringen hat, erhebt.OGH 8 Ob 57/15p, 25.06.2015
- Auch wenn aufgrund verschiedener, auch einander ausschließender Ansprüche die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Schuldners durch unterschiedliche Prätendenten besteht, kann eine Hinterlegung unter Umständen gerechtfertigt sein.OGH 4 Ob 165/14i, 21.10.2014
- Hier: Erlagsgegner sind möglicherweise Erben eines von der Republik Österreich aufgrund des Heimfallrechts vereinnahmten Vermögens.OGH 6 Ob 57/12v, 19.04.2012
- Der bloße Hinweis auf die abstrakte Möglichkeit weiterer Anspruchsberechtigter reicht zur Rechtfertigung eines Gerichtserlags jedenfalls nicht aus.OGH 6 Ob 57/12v, 19.04.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 26.
- OGH 3 Ob 106/26y, 20.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 8/26d, 26.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 101/16b, 28.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verlangen mehrere Personen dieselbe Leistung von Ihnen, dürfen Sie bei Gericht hinterlegen. Voraussetzung ist, dass Ihnen nach verständigem Ermessen auch bei sorgfältiger Prüfung nicht zumutbar ist zu erkennen, wer von ihnen berechtigt ist.
Nein. Beim Gericht hinterlegen dürfen Sie, wenn die Rechtslage unklar ist oder mehrere Personen dieselbe Forderung für sich beanspruchen. Besteht die Unklarheit nur zwischen Ihnen und Ihrem einzigen Gläubiger, ist die Hinterlegung nicht zulässig, weil der Streit dadurch nicht vermieden wird.