Entschuldigt mich, dass ich das Gesetz nicht kannte?
betrifft alle Bürger, Unternehmer, Gesellschafter
Unkenntnis oder ein Irrtum über die Rechtslage sind Ihnen nur dann nicht vorzuwerfen, wenn Sie die richtige Rechtslage trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennen konnten. Von einem Gesellschafter einer GmbH wird etwa erwartet, dass er sich über den Inhalt des GmbH-Gesetzes informiert.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 05.02.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum sind nur dann nicht vorwerfbar, wenn die (richtige) Gesetzeslage einem Betroffenen trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennbar war. (Hier: Von einem GmbH-Gesellschafter ist zu erwarten, dass er sich über den Inhalt des GmbH-Gesetzes Kenntnis verschafft.)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kartellrechtswidrige Preisabsprache.OGH 4 Ob 46/12m, 02.08.2012
- Angesichts des Umstands, dass zwischen dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 und dem hier in Rede stehenden Zeitraum bereits mehr als zehn Jahre vergangen waren und das Diskriminierungsverbot des Art 12 EGV zu den ganz zentralen Errungenschaften des gemeinsamen Markts gehört, ist die Rechtsansicht, § 25 Abs 3 GSpG aF sei gemeinschaftsrechtskonform, nicht vertretbar.OGH 6 Ob 250/11z, 15.03.2012
- Hier: § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005.OGH 16 Ok 2/11, 05.12.2011
- Ein Rechtsirrtum ist dann vorwerfbar, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er nach seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre.OGH 4 Ob 2/11i, 12.04.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118363 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 33/23y, 05.02.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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