Zum Inhalt springen

Entschuldigt mich, dass ich das Gesetz nicht kannte?

betrifft alle Bürger, Unternehmer, Gesellschafter
Unkenntnis oder ein Irrtum über die Rechtslage sind Ihnen nur dann nicht vorzuwerfen, wenn Sie die richtige Rechtslage trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennen konnten. Von einem Gesellschafter einer GmbH wird etwa erwartet, dass er sich über den Inhalt des GmbH-Gesetzes informiert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 05.02.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum sind nur dann nicht vorwerfbar, wenn die (richtige) Gesetzeslage einem Betroffenen trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennbar war. (Hier: Von einem GmbH-Gesellschafter ist zu erwarten, dass er sich über den Inhalt des GmbH-Gesetzes Kenntnis verschafft.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118363 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Anderes · Pflicht zur Kenntnis der eigenen Vorschriften
Anderes · Zumutbare Kenntnis von Vorschriften
Schadenersatz · Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden
Gesellschaftsrecht · Entschuldbarer Rechtsirrtum durch fachkundigen Rat
Schadenersatz · Anwaltshaftung bei unklarer Rechtslage