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Anderes · Pflicht zur Kenntnis der eigenen Vorschriften

Muss ich die Gesetze meines Lebensbereichs kennen?

betrifft alle Bürger, Versicherte, Pensionisten, Unternehmer
Jeder ist verpflichtet, sich über die Vorschriften zu informieren, die den eigenen Lebensbereich betreffen. Ein Vorwurf trifft Sie aber nur, wenn zumindest leichte Fahrlässigkeit vorliegt, also wenn Sie sich die Kenntnis mit der Sorgfalt eines Durchschnittsmenschen in zumutbarer Weise hätten verschaffen können.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Jedermann ist verpflichtet, sich Kenntnis von den ihn nach seinem Lebenskreis betreffenden Gesetzesvorschriften zu verschaffen. Die Verletzung dieser Pflicht führt aber nur dann zu einem Verschuldensvorwurf, wenn mindestens leichte Fahrlässigkeit vorliegt, wenn bei Anwendung gehöriger Sorgfalt eines Durchschnittsmenschen die Rechtskenntnis in zumutbarer Weise erlangt hätte werden können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 21.

Im Gesetz

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