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Wonach richtet sich der Rang meiner Eintragung im Grundbuch?

betrifft Käufer, Gläubiger, Banken, Eigentümer
Allein danach, wann Ihre Eingabe beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. Wer früher einlangt, hat den besseren Rang. Das gilt auch im heutigen elektronisch geführten Grundbuch.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Für den Rang einer bücherlichen Eintragung ist auch im umgestellten Grundbuch gemäß § 29 Abs 1 GBG ausschließlich der Zeitpunkt des Einlangens der Grundbuchseingabe beim Buchgericht maßgeblich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 7.

Im Gesetz

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