Wonach richtet sich der Rang meiner Eintragung im Grundbuch?
betrifft Käufer, Gläubiger, Banken, Eigentümer
Allein danach, wann Ihre Eingabe beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. Wer früher einlangt, hat den besseren Rang. Das gilt auch im heutigen elektronisch geführten Grundbuch.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Für den Rang einer bücherlichen Eintragung ist auch im umgestellten Grundbuch gemäß § 29 Abs 1 GBG ausschließlich der Zeitpunkt des Einlangens der Grundbuchseingabe beim Buchgericht maßgeblich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beruht der Umstand, dass die sich aus den im Grundbuch eingetragenen Tagebuchzahlen ergebende rangmäßige Reihung der Grundbuchseintragungen nicht der Reihenfolge der Eintragungen entspricht, auf einem Vollzugs- und nicht auf einem Bewilligungsfehler, kann dies im Rechtsmittelverfahren gegen den Bewilligungsbeschlusses nicht korrigiert werden.OGH 5 Ob 87/18g, 03.10.2018
- Dokumentiert durch die entsprechenden Tagebuchzahlen.OGH 5 Ob 87/18g, 03.10.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 7.
- OGH 5 Ob 201/25g, 14.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 132/23g, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 126/21x, 16.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 209/18y, 20.03.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 87/18g, 03.10.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Maßgeblicher Zeitpunkt im Grundbuchsverfahren
Eigentum und Grundbuch · Maßgeblicher Zeitpunkt beim Grundbuchsgesuch
Eigentum und Grundbuch · Bedeutung der Tagebuchzahl
Eigentum und Grundbuch · Rangordnung gleichzeitiger Grundbuchsgesuche
Eigentum und Grundbuch · Eigentumserwerb erst mit der Eintragung