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Kann ich jemanden als Verwalter abberufen, der keiner ist?

günstig für Hausverwalter betrifft Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Miteigentümer
Nein. Abberufen werden kann nur, wer zuvor tatsächlich zum Verwalter bestellt wurde. Behaupten Sie das nicht widerspruchsfrei, prüft das Gericht angebliche Pflichtverletzungen gar nicht. Übernehmen bei Selbstverwaltung einzelne Miteigentümer nur bestimmte Verwaltungsaufgaben, werden sie dadurch noch nicht zu Verwaltern und treffen sie die Verwalterpflichten in der Regel nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 19.12.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Eine Abberufung des Verwalters nach § 13a Abs 1 Z 6 WEG 1975 setzt grundsätzlich dessen vorherige Bestellung voraus. Wenn der Antragsteller als Voraussetzung für sein Abberufungsbegehren nicht widerspruchsfrei behauptet, der Antragsgegner sei zum Verwalter bestellt worden, sind allfällige Pflichtverletzungen des Antragsgegners als Verwalter nicht zu prüfen.

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118530 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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