Wann kann ich den Hausverwalter abberufen lassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abberufung des Verwalters einer Miteigentumsgemeinschaft.OGH 6 Ob 169/20a, 16.09.2020
- Das trifft auch auf die Verletzung von Interessenwahrungspflichten und Informationspflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage im Zusammenhang mit der Behebung von Baumängeln zu.OGH 5 Ob 189/02h, 01.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111893 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 17.
- OGH 5 Ob 202/23a, 30.01.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 106/22g, 31.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 84/22x, 19.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 189/20k, 27.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 169/20a, 16.09.2020
- OGH 5 Ob 107/19z, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 26/19p, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 177/18t, 06.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 126/18t, 28.08.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 91/17v, 23.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 21 · Auflösung und Verlängerung des Verwaltungsvertrags
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn die Eigentümer den Verwalter kündigen, müssen die Regeln über die Willensbildung der Miteigentümer eingehalten werden. Ist der Beschluss unwirksam, kann das auch der Verwalter geltend machen, wenn es um die Wirksamkeit der Kündigung geht.
Nein, nur in bestimmten Fällen. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie bei Gericht nur jene Verwalterpflichten durchsetzen, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt. Geht es um Anliegen, die alle Eigentümer gemeinsam betreffen, bleibt Ihnen nur, eine Abstimmung anzustoßen, damit die Mehrheit dem Verwalter eine Weisung erteilt.