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Kann ich Reparaturen verlangen, wenn das Haus abgerissen ist?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Ist das Haus zur Gänze abgerissen und der Mietgegenstand damit nicht mehr vorhanden, sind Erhaltungsarbeiten unmöglich. Ein Auftrag dazu kommt dann nicht mehr in Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 08.11.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Bei einem infolge gänzlichen Abbruchs des Hauses bereits demolierten Bestandgegenstand ist die Durchführung von Erhaltungsarbeiten unmöglich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118608 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Zerstörte Wohnung und Mietvertrag

Nein, nicht wenn eine Pflicht zur Wiederherstellung besteht; dann bleibt der Mietvertrag trotz des Untergangs des Mietgegenstands aufrecht. Wie weit wiederherzustellen ist, hängt davon ab, wie weit die Leistungen aus einer bestehenden Versicherung reichen.

günstig für Mieter Verzicht auf die Erhaltungspflicht

Sind Sie ein Mieter, der durch das Mietrechtsgesetz geschützt ist, können Sie auf Ihr Recht auf Erhaltung des Mietgegenstandes nicht im Vorhinein wirksam verzichten. Ein solcher Verzicht wirkt nicht.

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