Wie lange muss ich vor einer Operation überlegen dürfen?
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Ihr Arzt muss Sie so rechtzeitig aufklären, dass Ihnen noch eine angemessene Überlegungsfrist bleibt. Wie lang diese sein muss, hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, wie dringend die Behandlung ist. Bei dringend gebotenen Behandlungen ist Ihr Selbstbestimmungsrecht gegen die Hilfeleistungspflicht des Arztes abzuwägen; bei nicht unmittelbar notwendigen Eingriffen muss die Aufklärung besonders früh erfolgen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 21.01.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Die ärztliche Aufklärung hat grundsätzlich so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten noch eine angemessene Überlegungsfrist offen bleibt. Bei dringend gebotenen Behandlungen ist allerdings zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der ärztlichen Hilfeleistungspflicht abzuwägen. Die Dauer der dem Patienten nach entsprechender Aufklärung durch den Arzt einzuräumenden Überlegungsfrist hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere von der Dringlichkeit der ärztlichen Behandlung ab.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Frage, ob die dem Patienten bis zur Operation eingeräumte Überlegungsfrist angesichts der am Vortag erfolgten Aufklärung und der Schwere des Eingriffs (einer radikalen Prostataektomie) ausreichend war.OGH 1 Ob 107/20x, 24.06.2020
- Klägerin wurde 4 Wochen vor ihrer gemeinsam mit einem Kaiserschnitt durchgeführten Sterilisation über deren mögliche Irreversibilität informiert sowie unmittelbar vor der Operation noch einmal auf dieses Risiko hingewiesen; Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht verneint.OGH 8 Ob 140/06f, 22.02.2007
- Gerade bei medizinisch nicht unmittelbar indizierten „Wahleingriffen" hat die Aufklärung so frühzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt, um das Für und Wider der Operation abzuwägen und etwa auch mit seinen Angehörigen zu besprechen. Dies gilt umso mehr bei schwerwiegenden Eingriffen.OGH 8 Ob 140/06f, 22.02.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118651 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 7 Ob 212/25i, 21.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 4/19b, 25.04.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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